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SICHERHEIT UND TIPPS.

NOTRUFNUMMERN
DIE WICHTIGSTEN NOTRUFNUMMERN.

Es gibt in Österreich eine Reihe wichtiger Notrufnummern. Notrufe sind kostenlos. In den meisten europäischen Ländern kann mit der Notrufnummer „112 – Euronotruf“ Feuerwehr, Polizei oder die Rettung alarmiert werden.

Folgende Notrufnummern sind wichtig:

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112 Euronotruf

122 Feuerwehr

133 Polizei

144 Rettung
120 ÖAMTC Pannendienst
123 ARBÖ Pannendienst
128 Gasnotruf

1455 Apothekennotruf

140 Bergrettung

01 406 43 43 Vergiftungszentrale

141 Ärztenotdienst

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Weitere wichtige Telefonnummern wie Hausarzt, Apotheke oder die Nummer des nächsten Krankenhauses sollten Sie sowie die oben angegebenen Nummern immer griffbereit haben. 

 

WIE SIE IM ERNSTFALL VORGEHEN SOLLEN: 

Egal, welche Notrufnummer Sie gewählt haben, der Hilferuf muss immer so präzise wie möglich formuliert sein und sollte nicht vom Anrufer beendet werden. Als Hilfe dienen hier die 4 W's: 

WO? Genaue Angaben des Unfallortes; Straße und Hausnummer, Autobahn- bzw. Straßenkilometer 

WAS? Was genau ist passiert? z.B.: Herzinfarkt, Unfall 

WIE VIELE? Anzahl der Verletzten, sonstige Angaben zur momentanen Lage 

WER? Wer ruft an? Name und Telefonnummer, warten auf Rückfragen 

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Beendet wird das Gespräch immer vom Disponenten der Notrufstelle.

HAUSHALT
GEFAHREN IM HAUSHALT.

In Österrreich ereignen sich jährlich ca. 25.000 Brände, von denen ungefähr die Hälfte Kleinschäden mit einer Schadenssumme von weniger als € 80,- sind.
Die gesamte Brandschadenssumme für Österreich beträgt jedoch etwa € 230,- Millionen Euro.
Jährlich erleiden zwischen 50 und 100 Personen den Tod, ca. 300 Personen tragen schwere Verletzungen davon.

Brandursachen (Zündquellen):
 

> Blitzschlag und Feuer Selbstentzündung 

> Wärmegeräte 

> Mechanische Energie 

> Elektrische Energie

> Offenes Licht und Feuer

> Behälter Explosion

> Kinderbrandstiftung, Brandlegung

> Sonstige Zündquellen

> Unbekannte Zündquellen

 

Der vorbeugende Brandschutz umfasst: 

> alle persönlichen Vorkehrungen zur Brandverhütung

> alle baulichen und organisatorischen Maßnahmen zur Schadensbegrenzung

> Sicherung der Fluchtwege und Notausgänge zum gefahrlosen Verlassen von Gebäuden

> Vorkehrungen für einen erfolgreichen Feuerwehreinsatz 

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In den eigenen 4 Wänden fühlen sich die meisten Menschen grundsätzlich sehr wohl und sicher. Kommt es aber zu einem unvorhersehbaren Schadensfall, ist man dann oft verunsichert und vielleicht sogar überfordert. Daher möchten wir Ihnen im Nachfolgenden ein paar nützliche Tipps geben

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ASCHE: 
Ausgeräumte Asche kann bis zu 24 Stunden zündfähig sein und darf daher niemals in brennbaren Behälter entsorgt werden. Asche nur in Metallmülltonnen die im Freien stehen entleeren! 


BRENNBARE ABFÄLLE:
Die Zwischenlagerung von brennbaren Abfällen (Putzlappen, ölgetränktes Putzpapier, u.ä.) ist nur im Freien und in verschließbaren Metallbehältern erlaubt, da  es zu Selbstentzündung dieser brennbaren Abfälle kommen kann. Dies kann in  weiterer Folge zu Bränden führen.
  

ÖFEN UND HERDE:
Unsachgemäßes Aufstellen von Öfen, Herden und sonstigen Feuerstätten ist eine  häufige und meist unerkannte Gefahrenquelle, deshalb:

> Keine brennbaren Gegenstände im Umkreis von einem halben Meter

> Wartungsintervalle der jeweiligen Geräte einhalten

> Ggf. Rauchfangkehrer zu Rate ziehen

 

HEISSES FETT:
Überhitztes Fett kann zur Selbstentzündung führen. Fettbrände sind die häufigste Ursache für Küchenbrände. Brennendes Fett nie mit Wasser löschen!!

Die einfachste Methode für ein effizientes Löschen eines Fettbrandes ist den brennenden Topf mit einem passenden Deckel abzudecken und somit das Feuer zu ersticken. Der Brand kann auch mit einer Löschdecke sicher gelöscht werden.

LAGERUNG AUF DACHBÖDEN: 
Auf Dachböden dürfen keine leicht brennbaren Materialien, ausgenommen Erntegüter und auch keine brennbaren Flüssigkeiten gelagert werden. Dachfenster und Rauchfänge freihalten. Alle Bereiche müssen leicht zugänglich sein.

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LÖSCHMITTEL:

Es sollten im privaten Bereich passende Löschmittel zur Verfügung stehen. Ein sehr wichtiger Bestandteil sind tragbare Handfeuerlöscher. Wir empfehlen Ihnen sich bei Kauf solcher Feuerlöscher von Fachpersonal beraten zu lassen, da es für verschiedene Einsatzbereiche verschiedene Handfeuerlöscher gibt

(Quelle: BM für Inneres, Zivilschutzabteilung)

WEIHNACHTEN
WEIHNACHTEN.

ADVENT, ADVENT EIN LICHTLEIN BRENNT... 
Was wäre Advent und Weihnachten ohne Kerzenschein? Denken Sie aber daran und unterschätzen Sie niemals die Gefahr von brennenden Kerzen! 

 

Gerne werden die Kerzen entzündet um im Lichterglanz romantische Momente zu erleben. Die Brandgefahr dabei ist aber sehr groß und wird von Tag zu Tag größer, da das Reisig austrocknet und sich explosionsartig entzünden kann.

 

Immer wieder entstehen schwere Brände und auch schwere Verletzungen bis hin zu Familiendramen mit tödlichem Ausgang können die Folge sein. So entstehen jährlich rund 500 Brände in Österreich.

Aber nicht nur um Weihnachten herum sollte man auf die verschiedenen Quellen der Brandgefahren achten und sich gegen sie durch das richtige Verhalten im Brandfall, aber auch durch die Kenntnis von vorbeugenden Maßnahmen schützen. Auch im normalen Alltag kann die vielfältige Brandgefahr durch Unachtsamkeit bzw. nicht abrufbares Selbstschutzwissen, wie man einen Brand gar nicht erst entstehen lassen kann bzw. worin vorbeugender Brandschutz besteht, in eine Katastrophe münden.


Christbaumbrände treten häufig auf, und sind eine enorme Brandgefahr.
Bei Beachtung einfachster Sicherheitsregeln können sie sich leicht vermeiden lassen: 

  • Christbäume nie in der Nähe von Vorhängen aufstellen 

  • Kerzen so anbringen, dass Äste und Schmuck von den Kerzenflammen nicht entzündet werden können 

  • Kerzen, vor allem Wunderkerzen nicht mehr entzünden, wenn der Christbaum bereits trocken (dürr) geworden ist 

  • Vor dem Entzünden der Kerzen Löschgerät bereitstellen (z.B. Nasslöscher oder Sodawasserflasche)

 

TIPP: 

Verwenden Sie keine Kerzen, sondern ungefährliche LED-Weihnachtsbeleuchtung! Dies schützt Sie und Ihrer Familie.

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FEUERWERKSKÖRPER
SILVESTER. DER RICHTIGE UMGANG MIT FEUERWERKSKÖRPERN.

Auch in diesem Jahr werden viele Mitbürger den Jahreswechsel mit unzähligen Feuerwerkskörpern lautstark begrüßen.

Doch Vorsicht - aufgrund vermehrter Unfälle wurde im Jahr 2010 das Pyrotechnikgesetz erheblich verschärft! Das Abfeuern im Ortsgebiet (siehe Ausnahme) und in der Nähe von Menschenansammlungen ist verboten.

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Feuerwerks-Sündern drohen Anzeigen und Geldstrafen von bis 3.600 Euro, Hersteller, Importeure und Händler müssen bei Verstößen gegen das Gesetz sogar mit Strafen bis zu 10.000 Euro rechnen. Die Stadtgemeinde Neumarkt hat jedoch für die Silvesternacht eine Ausnahmeverordnung zum Verbot erlassen:

 

 

Verordnung - Silvester (Quelle: Stadtgemeinde Neumarkt),

diese gilt allerdings ausschließlich für die Kategorie F2 in der Zeit von 18.00 Uhr am 31.Dezember bis 01.00 Uhr am 01. Jänner, für Personen über 16 Jahre.

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TIPPS ZUM UMGANG MIT FEUERWERKSKÖRPERN. 

  • Auch als Zuschauer sollten Sie beim Raketen- oder Böllerschießen das Geschehen aus sicherer Entfernung verfolgen.

  • Halten Sie sich keinesfalls in Schussrichtung der Feuerwerkskörper auf.

  • Die Flugbahnen von Raketen hängen von Wind und Schussrichtung ab, weshalb es auch „Irrläufer” gibt. Damit diese nicht in

  • Wohnungen oder Häuser eindringen und Brände verursachen können, sind Fenster, Balkon- und Haustüren zu schließen.

  • Raketen und Knallkörper können die Kleidung entzünden, offene Taschen oder Kapuzen sind besonders gefährlich.

  • Schießen Sie Raketen niemals aus der Hand! sondern aus geeigneten Abschussrampen (z.B. Schirmständer, verankerte Metallrohre usw.)

  • Abschussrichtung und Flugbahn (Wind!) beachten, Lenkstäbe der Raketen nicht verkürzen oder entfernen.

  • Zünden Sie Raketen und Feuerwerke immer mit ausgestrecktem Arm an und treten Sie danach einige Schritte zurück.

  • Versagende Raketen oder sonstige Knallkörper nicht sofort aufheben, denn es könnte sich um „Zeitzünder” handeln. Später nicht nochmals entzünden.

  • Vernichten Sie „Versager” mit Wasser – nicht trocknen oder anwärmen (höchste Explosionsgefahr!).

  • Kindern und Jugendlichen sind der Kauf und das Abschießen von Raketen gesetzlich verboten.

 

 

KIRCHEN, SPITÄLER.

Alle pyrotechnischen Gegenstände dürfen in unmittelbarer Nähe von Kirchen und Gotteshäusern sowie von Krankenanstalten, Kinder-, Alters- und Erholungsheimen nicht verwendet werden.

 

MENSCHENANSAMMLUNGEN.

Pyrotechnische Gegenstände der Kategorie F2 dürfen innerhalb oder in unmittelbarer Nähe größerer Menschenansammlungen nicht verwendet werden, es sei denn, sie erfolgt im Rahmen einer gemäß § 28 Abs. 4 oder § 32 Abs. 4 zulässigen Mitverwendung. 

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STURM
SICHERHEITSTIPPS BEI STURM.

Für uns als Feuerwehr Neumarkt sind Unwetterereignisse dieser Art eine besondere Herausforderung. Wie man aus Erfahrungen bei dem letzten großen Sturm (Kyrill) sehen konnte, treten innerhalb kürzester Zeit eine Vielzahl von Schadensereignissen auf.

 

Wir sind zwar als Feuerwehr Neumarkt mit insgesamt 9 Einsatzfahrzeugen und ca. 200 Einsatzkräften stark aufgestellt, können aber bei Großschadensereignissen nicht überall gleichzeitig helfen.

 

Die eingehenden Einsätze werden nach folgender Priorität abgearbeitet:

  • Einsätze bei denen Personen in Gefahr sind

  • Einsätze bei denen Tiere in Gefahr sind

  • Einsätze bei denen Sachwerte zu schützen sind

  • Sonstige Einsätze

 

Um bei einem Extremwetterereignis dieser Art besser gewappnet zu sein, sollten Sie bei einem Sturm folgendes beachten:

 

  • Fenster schließen (nicht nur kippen). Wenn vorhanden, Rollläden oder Fensterläden schließen! Türen und Tore verriegeln.

  • Nicht befestigte Gegenstände, die sich außerhalb des Hauses befinden, in Sicherheit bringen (z.B. Mülltonnen, Gartenmöbel usw.)

  • Überprüfen Sie vor dem Sturm Ihre Taschenlampen bzw. Notstromversorgung - Gefahr von Stromausfällen.

  • Parken Sie Fahrzeuge nicht in der Nähe von Häusern oder hohen Bäumen! Parken Sie in der Garage! Keine Unterführungen für Parkzwecke benutzen, um Rettungskräften freie Zugangswege zu den Einsatzorten zu gewähren.

  • Bei Sturmgefahr sollten Gerüste, Werbetafeln, Markisen, Partyzelte, Abdeckplatten und -planen fest verankert oder abgebaut werden.

  • Bleiben Sie von Bäumen fern. Diese könnten jederzeit umstürzen.

  • Vorsicht bei Freiluftveranstaltungen. Es wird empfohlen derartige Veranstaltungen aus Sicherheitsgründen rechtzeitig zu verlassen.

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RAUCHMELDER
RAUCHMELDER RETTEN LEBEN.

Wäre in jedem Haushalt mindestens ein Rauchmelder - optimaler Weise im Vorzimmer- installiert, würden die Brandopferzahlen schon drastisch sinken. Noch mehr Schutz würden zumindest drei Homemelder im Vor-, schlaf- und Kinderzimmer bieten. „Inselgeräte“ sind einfache, preiswerte Rauchmelder, die im Brandfall in dem Raum, in dem sie montiert sind, Alarm schlagen.

 

Sie können allerdings mit anderen eventuell im Haushalt montierten Rauchmeldern nicht kommunizieren. Nur der betroffene Melder schlägt Alarm, die anderen schweigen. „System-Rauchmelder“ sind ausbaufähige Geräte die per Kabel oder per Funkmodul miteinander vernetzt oder mit einer Alarmzentrale verbunden werden. Gibt ein Melder Alarm, löst er zugleich alle montierten Geräte oder das Alarmsignal der Zentrale aus.

 

Wichtige Informationen über Rauchmelder:

 

  • Rauchmelder können Sie und Ihr Heim vor Brandgefahren schützen. Den besten Schutz bieten in jedem Raum, auf jeder Etage und in jedem anderem Abschnitt Ihres Hauses angebrachte, miteinander vernetzte Rauchmelder.

  • Rauchmelder sollen nicht in der Nähe von Heizungs- oder Kühlluftauslässen oder in direkter Zugrichtung vor einem Fenster montiert werden. Solche Montageorte können zu Fehlfunktionen führen.

  • Montieren Sie Ihren Rauchmelder nicht an Stellen, wo die Temperatur unter -10 Grad Celsius abfallen oder über +60 Grad ansteigen kann. Rauchmelder sind so konstruiert, dass sie nur innerhalb dieses Temperaturbereichs sicher funktionieren.

  • Montieren Sie Rauchmelder nicht in feuchten Räumen, z.B. im Bad. Sonst kann es Fehlalarme geben und der Melder wird kaputt.

  • Montieren Sie keinen Rauchmelder an einer staub- oder schmutzgefährdeten Stelle. Staub und Schmutz im Rauchmelder können zu Fehlauslösungen führen oder im Ernstfall den Alarm verhindern.

  • Zur Funktionsprüfung drücken Sie alle vier Wochen den Test-Knopf. Wenn die Batterieleistung nachlässt meldet sich der Rauchmelder selbsttätig. Dann tauschen Sie unverzüglich die Batterie.

  • Unbedingt auf ein Prüfzeichen achten. Das Gerät muss ein CE-Zeichen aufweisen und geprüft sein (GS-Zeichen).

 

Wenn Sie diese Tipps befolgen schenkt Ihnen der Rauchmelder wertvolle Sekunden, in denen Sie sich und Ihre Familie retten können.

 

Quelle: www.kfe.at

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WESPENBESEITIGUNG
SOMMERZEIT IST WESPENZEIT.

Da wir jedes Jahr einige Anrufe von Personen erhalten, welche ein Wespennest bei sich zu Hause haben, dürfen wir vorweg festhalten dass die Freiwillige Feuerwehr Neumarkt nur dann Wespennester entfernt, wenn diese eine Gefahr für den Menschen darstellen! Grundsätzlich ist dies nicht die Aufgabe der Feuerwehr!

 

Hier nun einige allgemeine Informationen zu Bienen und Wespen:

Wespen sind, so seltsam das auch klingen mag, aufgrund des Naturschutzrechtes als wildlebende Tiere geschützt und dürfen nicht grundlos vernichtet werden. Deshalb darf die Feuerwehr Nester nur dann entfernen, wenn Gefahr im Verzug ist.

 

Aus diesem Grund ist es wichtig, sich selbst vor den ungebetenen Gästen zu schützen:

  • Nahrungsmittel erst kurz vor dem Essen anrichten und unmittelbar nach der Mahlzeit wieder wegräumen. So werden Wespen erst gar nicht aufmerksam.

  • In sicherer Entfernung zum Essplatz kann auch ein „Ablenkungsmanöver“ platziert werden. Ein bisschen Marmelade oder überreifes Obst lenken die Insekten ab und Du kannst ungestört essen.

  • Getränkeflaschen nach dem Ausschenken sofort wieder verschließen, ansonsten besteht die Gefahr, dass Insekten in die Flasche fliegen und beim nächsten Schluck im Mund landen.

  • Ein Geheimtipp ist auch das Aufstellen eines Basilikumstockes in der Nähe des Esstisches. Dieser Duft schreckt Wespen ab.

 

Sollten die Insekten trotzdem in Ihre Nähe kommen, sollten Sie nicht wild gestikulieren, da der Luftwirbel aggressiv macht.

Manchmal kommt es trotz aller Mittel und Vorsicht doch zu einem Wespenstich. In diesem Fall helfen eine aufgeschnittene Zwiebel, ein Eisbeutel oder kaltes Wasser unmittelbar nach dem Stich hervorragend.

Für Allergiker gilt, nach einem Stich sofort einen Arzt aufzusuchen, da es zu Atem- und Kreislaufstillstand kommen kann!

 

Muss eine Umsiedelung trotz allem in Erwägung gezogen werden, erreichen Sie uns unter folgender Telefonnummer: 
Tel: +43 (0)6216 6710

ZIVILSCHUTZ
ZIVILSCHUTZ IN ÖSTERREICH.

Bis in die Mitte der 1980er-Jahre wurde Zivilschutz ausschließlich als "Schutz der Zivilbevölkerung vor kriegerischen Ereignissen" verstanden. Der Zivilschutz war als Kern der "Zivilen Landesverteidigung" in das Konzept der „Umfassenden Landesverteidigung“ integriert, dem die Ost-West-Konfrontation zu Grunde lag.

Über Initiative des BMI wurde 1985 begonnen, dem Zivilschutz in Österreich ein neues Leitbild zu geben. Zivilschutz wurde zunehmend auf den Schutz vor zivilen Katastrophen ausgerichtet, der militärische Aspekt trat in den Hintergrund. Auch dem Selbstschutz und der Aufklärung der Bevölkerung über Selbstschutzmaßnahmen wurde ab diesem Zeitpunkt mehr Beachtung geschenkt.

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Mit Ende des Kalten Krieges haben sich die sicherheitspolitischen Rahmenbedingungen stark gewandelt. An Stelle eines militärischen Bedrohungsbildes traten globale sicherheitspolitische Herausforderungen wie die Weiterverbreitung von Massenvernichtungswaffen, der internationale Terrorismus, organisierte Kriminalität, Umweltprobleme, technologische Risiken, Epidemien und ähnliche Phänomene.

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Deshalb hat der österreichische Nationalrat am 12. Dezember 2001 eine neue Sicherheits- und Verteidigungsdoktrin verabschiedet, die 2011 zu einer umfassenden österreichischen Sicherheitsstrategie weiterentwickelt wurde. Diese bezeichnet Naturkatastrophen und von Menschen verursachte Katastrophen als Bedrohungen und Herausforderungen unserer Zeit.

Zivilschutz wird heute in Österreich definiert als „Gesamtheit aller Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung vor Gefahren, die von Naturereignissen sowie technischen, terroristischen oder kriegerischen Ereignissen ausgehen“. Katastrophenschutz wird als „Gesamtheit aller vor Eintritt einer Katastrophe getroffenen Maßnahmen in der Katastrophenvermeidung und Katastrophenvorsorge“ verstanden.

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Ausgehend von Deutschland und der Schweiz, etabliert sich immer mehr der Begriff „Bevölkerungsschutz“ als Überbegriff für Zivil- und Katastrophenschutz. Der Begriff Zivilschutz wird in diesem Zusammenhang wieder in seiner ursprünglichen Bedeutung verstanden und durch den Begriff Katastrophenschutz für Natur- und technische Ereignisse ergänzt.

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Quelle: BM.I Bundesministerium für Inneres

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