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Großbrand in Neufahrn - Alarmstufe 3 ausgelöst

22. Aug.
1 Min. Lesezeit

Aktualisiert: 29. Aug.

Samstag, 22. August 2026


Gegen 12:50 Uhr erreichte die Feuerwehr Neumarkt und der Löschzug Neufahrn der Einsatzbefehl: "Brand Wohnhaus, Dach in Vollbrand". Aufgrund des Lagebildes und mehrere Notrufe wurde durch die LAWZ umgehend Alarmstufe 2 ausgelöst. Dadurch wurden alle weiteren Löschzüge der Feuerwehr Neumarkt alarmiert. Kurz nach dem Ausrücken war bereits eine deutliche Rauchentwicklung auf Sicht erkennbar, woraufhin die Alarmstufe 3 ausgelöst und zusätzlich die Drehleitern aus Straßwalchen und Seekirchen alarmiert wurden.


Das Hauptaugenmerk lag zu Beginn des Einsatzes auf dem Schutz der umliegenden Gebäude und der angrenzenden Vegetation. Parallel dazu wurden mehrere Zubringleitungen von den in der Nähe befindlichen Bächen, Hydranten und Löschwasserteiche aufgebaut, um eine ausreichende Wasserversorgung sicherzustellen.


Während die Leitern Seekirchen und Straßwachlen das Dach öffneten, wurde die Drohnengruppe Flachgau angefordert. Mithilfe der Drohne konnten gezielt Glutnester lokalisiert und anschließend abgelöscht werden.


Gegen 15:00 Uhr konnte schließlich „Brand aus“ gegeben werden. Im Anschluss unterstützten die Einsatzkräfte noch den Brandursachenermittler bei seiner Arbeit. Insgesamt standen 172 Kräfte der Feuerwehr Neumarkt sowie den umliegenden Gemeinden im Einsatz. Wir bedanken uns herzlich bei allen eingesetzten Feuerwehr-, Polizei- und Rettungskräften für die hervorragende Zusammenarbeit und den professionellen Einsatz! Gemeinsam sind wir unbesiegbar!


Im Einsatz:

KDO Neumarkt

TLF Neumarkt

RLF Neumarkt

MTF Neumarkt

LF Neufahrn

LF Pfongau

LF Sighartstein

KLF Sommerholz

VF Sommerholz

FF Köstendorf

FF Henndorf

LZ Steindorf

ELF Flachgau

Drohnengruppe Flachgau

ASF Flachgau

DLK Seekirchen

DLK Straßwalchen

BFK Flachgau




Hinweis: Sämtliches Bildmaterial ist Eigentum der Feuerwehr Neumarkt und zum Gebrauch auf dieser Homepage vorgesehen. Eine ungefragte anderweitige Nutzung durch Dritte ist nicht zulässig und ein Verstoß gegen das Urheberrecht. 

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