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Beitragsinhalt
Gefährliche Stoffe
Kennzeichnung
Atemgifte
Schutzmassnahmen

Nach dem Chemikaliengesetz sind Behälter und Verpackungen
von gefährlichen Stofen mit folgenden Angaben zu kennzeichnen:

Gefahrensymbole:

 

Giftig (T)
Leicht-
entzündlich (F)
Hoch-
entzündlich (F+)
 

Mindergiftig (Xn)
Brandfördernd (O)
Ätzend (C)





Explosions-
gefährlich (E)
Reizend (Xi)
Umwelt-
gefährlich (N)



 

   

Piktogramme und Hinweise:

   
Hausmüll
Kann mit dem Hausmüll entsorgt werden.
  Sonderabfall, Problemstoff
Nicht mit dem Hausmüll entsorgen, Sonderabfallsammler übergeben. Zu Problemstoffsammelstelle bringen. Gifte dem Abgeber/der Verkaufsstelle zurückgeben.
  Verbot der Beseitigung über die Kanalisation
Reste nicht in den Ausguss oder das WC leeren, sondern Abgeber/Verkaufsstelle/Sonderabfallsammler/Problemstoffsammelstelle übergeben.
Nach dem Chemikaliengesetz ist der Erzeuger oder Vertreiber von gefährlichen Stoffen oder gefährlichen Zubereitungen verpflichtet, dem Bezieher zumindest bei der Erstlieferung ein Sicherheitsdatenblatt mit zuliefern.
Das Sicherheitsdatenblatt hat für das jeweilige Gut folgende Angaben zu enthalten:

 

  • Physikalische und sicherheitstechnische Eigenschaften
  • Transportkennzeichnung
  • Besondere Vorschriften
  • Schutzmaßnahmen für die Lagerung und Handhabung
  • Maßnahmen bei Störfällen, Unfällen und Bränden
  • Toxikologische und ökologische Auswirkungen
  • Weitere Hinweise zur Entsorgung


Farbkennzeichnung von Gasflaschen

 

 Gasflaschen müssen durch einen Farbring auf der Flaschenschulter oder durch einen gänzlichen Farbanstrich gekennzeichnet sein. Die Farben beziehen sich auf den Flascheninhalt und sind als Ergänzung zu den Flaschenaufklebern, welche primär zur Inhaltsbestimmung vorgesehen sind, zu verstehen.

 

Flaschenfarben sind eine wichtige Hilfe bei der Inhaltsbestimmung, wenn das Lesen des Aufklebers nicht möglich ist, insbesondere dann, wenn man sich der Gasflasche nicht genügend nähern kann. Maßgebend ist die Farbe der Flaschenschulter.

 

Die bisher in Österreich in genormte Gasflaschenkennzeichnung muss bis 1.Juli 2003 stufenweise auf die europäische Normung umgestellt werden.

 





Letzte Aktualisierung ( Donnerstag, 19 Oktober 2006 )
 
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